Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Kleinunternehmens „Zweitblick“-Lektorat

 

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1 Allgemeines


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der/dem Auftraggeber/in und dem Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat. Der/die Auftraggeber/in erkennt mit der Erteilung des Auftrages durch eine Auftragsbestätigung (per E-Mail) diese AGB an. Werden die AGB einmal im Verhältnis zwischen dem/der Auftraggeber/in und dem Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat wirksam, dann darf sich „Zweitblick“-Lektorat auch in zukünftigen Fällen eines rechtsgeschäftlichen Kontaktes auf deren Geltung berufen, ohne dass ein Nachweis geführt wird, dass die AGB nachgeschaltet abermals wirksam vereinbart wurden.

Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers gelten hingegen nur dann, wenn dies von dem Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Von diesen AGB abweichende Individualvereinbarungen können ausschließlich schriftlich zwischen dem Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat und dem/der Auftraggeber/in vereinbart werden.

 

2 Angebot


Ein Angebot (inkl. Kostenvoranschlag) wird nach Zusendung einer Textprobe und allen nötigen Informationen zu dem zu korrigierenden Text (inkl. Seiten- und Zeichenanzahl) von dem Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat nach bestem Fachwissen erstellt und dem/der Auftraggeber/in übermittelt. Die Erstellung des Angebotes erfolgt unentgeltlich. Angebote sind für den Kunden bis zur Auftragserteilung unverbindlich.

 

Der Preis pro Normseite des zu korrigierenden Werkes richtet sich nach dem Arbeits- und Korrekturaufwand, der anhand des Probetextes für das gesamte Werk zu erwarten ist. Der im Angebot angegebene Preis pro Normseite ist verbindlich.  Gewährte Preise und Konditionen gelten nur für den jeweiligen Auftrag.

 

Sollte sich nach Auftragserteilung eine beträchtliche Überschreitung des ursprünglich ermittelten Arbeitsaufwandes ergeben, die eine erhebliche Erhöhung des Honorars zur Folge hätte, und die anhand des übermittelten Probetextes für das Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat nicht vorhersehbar war, wird das Unternehmen den/die Auftraggeber/in unverzüglich davon verständigen und ihm/ihr ein neuerliches Angebot vorlegen. Kommt es zwischen den Vertragsparteien zu keiner neuerlichen Einigung, hat jede Vertragspartei das Recht, von dem ursprünglichen Vertrag zurückzutreten. Leistungen, die bis zur Vertragsauflösung bereits von dem Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat erbracht wurden, sind entsprechend des im ursprünglichen Angebot vereinbarten Preises von der/dem Auftraggeber/in zu bezahlen.

Dem Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat steht es jederzeit frei, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.



3 Zustandekommen des Vertrags


Der Vertrag zwischen dem/der Auftraggeber/in und dem Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat kommt zustande, wenn der/die Auftraggeber/in das von dem Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat abgegebene Angebot durch schriftliche Erklärung (per E-Mail) angenommen und eine Anzahlung von 50% des im Angebot festgelegten Preises entrichtet hat.

 

Für die Art und den Umfang der Leistung gelten ausschließlich die schriftlich im Angebot vereinbarten Leistungen und die vorliegenden AGB.

Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich, seinen/ihren korrekten Namen und seine/ihre korrekte Anschrift dem Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat mitzuteilen.



4 Leistungen


(a) Das Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Korrektorat und Lektorat von deutsch- und englischsprachigen Texten.


(b) Das Korrektorat umfasst die Überprüfung von Texten hinsichtlich Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung und Layout.


(c) Das Lektorat ist umfangreicher als das Korrektorat und umfasst zusätzlich zum Korrektorat die Überprüfung des Aufbaus, der Gliederung, der Verständlichkeit und des Stils des Textes in mindestens einem intensiven Lektoratsdurchgang (abhängig von der gebuchten Leistung). Auf Wunsch der Auftraggeberin oder des Auftraggebers wird der Text von dem Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat auch auf eine gendergerechte Schreibweise überprüft.


(d) Das 360-Grad-Lektorat umfasst neben zwei intensiven Lektoratsdurchgängen ein persönliches Video-Beratungsgespräch zwischen dem/der Auftraggeber/in und dem Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat, genauer gesagt der Inhaberin des Unternehmens Lea Gremm. Das Gespräch ist begrenzt auf eine Dauer von 45 Minuten.


(e) Alle Dienstleistungen erfolgen für Texte in deutscher oder englischer Sprache. Das Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat verpflichtet sich, die Leistungen sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Eine hundertprozentige Fehlerfreiheit kann jedoch nicht garantiert werden.


(f) Der/die Auftraggeber/in ist verpflichtet, die zu korrigierenden Texte im angegebenen Umfang (inkl. alle erforderlichen Hintergrundinformationen) dem Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, um eine fristgerechte Lieferung zu gewährleisten. Hinsichtlich der Frist für die Lieferung des korrigierten/lektorierten Textes sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgeblich. Werden die oben genannten Voraussetzungen von der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.


(g) Die korrigierten/lektorierten Texte werden unmittelbar nach Fertigstellung und Qualitätskontrolle fristgerecht an den/die Auftraggeber/in per E-Mail versendet. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, sobald die bearbeiteten Dokumente in den elektronischen Versand gegeben wurden.


(h) Sollten sich während des laufenden Auftrages Veränderungen ergeben, die auf die Durchführung Einfluss nehmen, ist das Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat unverzüglich darüber zu informieren. Nachträgliche Änderungen der in Auftrag gegebenen Texte bedürfen einer neuen schriftlichen Auftrags- und Terminbestätigung. Dem Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat steht es frei, neue schriftliche Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


(i) Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die von der/dem Auftraggeber/in des Kleinunternehmens „Zweitblick“-Lektorat zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Korrektur-/Lektorats-auftrages bei dem Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat. Dieses hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit. Das Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat hat jedoch dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

5 Honorare und Bezahlung


(a) Honorare werden individuell je nach Dienstleistung in schriftlicher Form vereinbart. Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich mit der schriftlichen Annahme eines Angebots (per E-Mail), eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Preises zu entrichten. Erst nach Eingang dieser ersten Teilzahlung auf dem Konto des Kleinunternehmens „Zweitblick“-Lektorat gilt das von Seiten des Unternehmens gemachte Angebot für beide Seiten als verbindlich. Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich außerdem, die zweite Teilzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Preises nach fristgerechter Lieferung der korrigierten/lektorierten Texte innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen zu entrichten. Im Fall des Zahlungsverzuges schuldet der/die Auftraggeberin Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.


(b) Da das Unternehmen das Kleinunternehmens „Zweitblick“-Lektorat der Kleinunternehmerregelung unterliegt, wird keine Umsatzsteuer verrechnet (gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UstG).


(c) Tritt der/die Auftraggeber/in nach Erteilung der Auftragsbestätigung und Überweisung der ersten Teilzahlung (in Höhe von 50% des vereinbarten Preises) oder während oder nach Bearbeitung der Texte vom Auftrag zurück, so fallen für den/die Auftraggeber/in während der Korrektur 50 % (erste Teilzahlung) und nach der Korrektur 100 % (erste und zweite Teilzahlung) des vereinbarten Preises an. Diese Beträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt fällig. Im Fall des Zahlungsverzuges schuldet der/die Auftraggeberin Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.

 

6 Mängel, Haftung und Reklamation


(a) Ziel eines Korrektorats bzw. Lektorats ist die höchstmögliche Reduzierung der Fehler im Auftragstext. Das Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat verpflichtet sich, alle Korrektur- und Lektoratsleistungen so sorgfältig auszuführen, dass sich im Text möglichst keine Fehler mehr befinden. Eine Garantie für eine hundertprozentige Fehlerfreiheit ist jedoch grundsätzlich immer ausgeschlossen.


(b) Das Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöchstgrenze entspricht dem im Angebot vereinbarten und in Rechnung gestellten Betrag. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden o. Ä., etwa aus inhaltlicher Fehlerhaftigkeit, wird ausgeschlossen. Der/die Auftraggeber/in kann keinerlei Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat geltend machen. Das Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur entstehen, auch nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen.


(c) Ein nach Auffassung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin mangelhaft erfüllter Auftrag ist umgehend, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des korrigierten Textes, gegenüber dem Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat schriftlich (per E-Mail) zu reklamiert. Mängel müssen dabei in hinreichender Form nachgewiesen werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftlicher Einwand, so gilt der Auftrag als vertragsgemäß durchgeführt. Werden berechtigte Mängel innerhalb der Frist reklamiert, verpflichtet sich das Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat zur Verbesserung dieser innerhalb einer angemessenen Frist (mindestens sieben Tage). 


(d) Am Text durchgeführte stilistische Korrekturen sowie Vorschläge/Kommentare bezüglich der Verständlichkeit, Struktur und Inhalt des Textes verstehen sich als Verbesserungsvorschläge. Sie bedürfen daher der abschließenden Überprüfung durch den/die Auftraggeber/in, werden nicht als Mängel anerkannt und sind deshalb als Reklamationsgrund ausgeschlossen. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die das Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat nicht zu vertreten hat, wird nicht gehaftet.


(e) Das Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat haftet nicht für Daten, die auf elektronischem Weg widerrechtlich in die Hände von Dritten gelangen oder nach der Übermittlung Schäden, Mängel und Beeinträchtigungen aufweisen. Das Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat haftet nicht für Schäden oder den Verlust von Daten (bspw. durch Viren, Schädlingsprogramme, Inkompatibilität in Hard- und Software, Postweg etc.). Eine Haftung für Softwareschäden, die durch den Gebrauch der Texte entstehen, ist ebenfalls ausgeschlossen. Das Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der zu korrigierenden bzw. lektorierenden Texte. Sieht sich das Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat erst nach Vertragsabschluss mit solchen Inhalten konfrontiert, so hat dieses das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Bis dahin erbrachte Leistungen zahlt der/die Auftraggeber/in in vollem Umfang.


(f) Für den Fall der höheren Gewalt hat das das Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat den/die Auftraggeber/in unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl das Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat als auch den/die Auftraggeber/in, von dem Vertrag zurückzutreten. Der/die Auftraggeber/in hat dem Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat jedoch Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu leisten. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit des Kleinunternehmens „Zweitblick“-Lektorat, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.



7 Drittunternehmen und Hilfsmittel

Das Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat ist berechtigt, andere Unternehmen und/oder Personen beizuziehen, sofern dies für die Erbringung der Leistung erforderlich ist. Diese werden von dem Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat hinsichtlich ihrer Qualitäten geprüft. Es erfolgt keine Anzeige an den/die Kunden/in, da sich das Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat alleine für die Dienstleistung verantwortlich zeichnet. Zur Erbringung der Dienstleistung kann das Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat technische Hilfsmittel einsetzen.

 

8 Lieferung

Die Lieferung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, per E-Mail. Die Lieferfrist wird zwischen den beiden Vertragsparteien schriftlich in einem Angebot vereinbart. Bei absehbaren Lieferverzögerungen ist das Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat verpflichtet, den/die Auftraggeber/in umgehend zu informieren. Der/die Auftraggeber/in ist in diesem Fall berechtigt, den Auftrag zurückzuziehen. Bis dahin erbrachte Leistungen sind in voller Höhe zu bezahlen (siehe Honorare und Bezahlung).



9 Vertraulichkeit

Das Kleinunternehmen „Zweitblick“-Lektorat verpflichtet sich, alle von der/dem Auftraggeber/in übermittelten Texte, Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und sie für keine anderen Zwecke als zur Vertragserfüllung zu verwenden.



10 Gerichtsstand und Rechtswahl

Gerichtsstand ist der Sitz des Kleinunternehmens „Zweitblick“-Lektorat. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich.